comdirect bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank AG vom 5. Mai 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der comdirect bank AG auf die Hauptaktionärin, die COMMERZBANK AG, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der COMMERZBANK AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 12,75 … comdirect bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen
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